Abgeschlossenheit & Teilungserklärung – Grundlage für sichere Eigentumsbildung

Rechtssicher & reibungslos

Wer ein Gebäude in mehrere Eigentumseinheiten aufteilen oder Eigentumswohnungen verkaufen möchte, benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung. Ich bereite alle dafür erforderlichen Pläne und Unterlagen professionell und prüffähig vor – damit der Weg zum Wohnungseigentum rechtssicher und reibungslos verläuft.


Unterschied zwischen Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung

Abgeschlossenheitsbescheinigung = bauliche Voraussetzung Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt und bestätigt, dass jede Einheit baulich klar abgeschlossen, eigenständig zugänglich und eindeutig abgegrenzt ist.

Teilungserklärung = rechtliche Eigentumsaufteilung Sie wird vom Notar erstellt und beim Grundbuchamt eingetragen. Erst damit entsteht rechtlich wirksames Sondereigentum, das verkauft, übertragen oder belastet werden kann.

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann keine wirksame Teilungserklärung erfolgen.


Warum Abgeschlossenheit und Teilungserklärung wichtig sind

  • Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum
  • Notwendig für notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung
  • Grundlage für Verkauf, Vermietung oder Aufteilung
  • Rechtssichere Regelung der Eigentumsverhältnisse
  • Klare Zuordnung von Flächen, Räumen und Sondernutzungsrechten


Mein Leistungsumfang bei Abgeschlossenheit & Teilungserklärung

  • Bestandsaufnahme und Sichtung vorhandener Unterlagen
  • Erstellung oder Anpassung prüffähiger Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Kennzeichnung von Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
  • Erstellung der Aufteilungspläne gemäß den Vorgaben der Behörde
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Abstimmung mit Notar, Hausverwaltung oder Grundbuchamt (auf Wunsch)
  • Übergabe der vollständigen Unterlagen zur Einreichung


Typische Anwendungsfälle

  • Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen
  • Bildung von Teileigentum bei gemischter Nutzung (Wohnen + Gewerbe)
  • Nachträgliche Aufteilung oder Zusammenlegung von Einheiten
  • Erbengemeinschaften mit mehreren Eigentümern
  • Verkauf einzelner Gebäudeteile oder Etagen


Rechtliche Grundlage

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – § 7 Abs. 4 WEG regelt die Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bayerische Bauordnung (BayBO) – Grundlage für die baurechtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde (z. B. Anforderungen an Aufenthaltsräume, Erschließung, technische Baubestimmungen)

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert auf dem WEG. In Bayern erfolgt die bauliche Prüfung jedoch durch die Bauaufsichtsbehörde nach Maßgabe der BayBO und der AbschlR. Die BayBO liefert dabei die technischen und baurechtlichen Grundlagen, um festzustellen, ob eine Einheit abgeschlossen ist.


Genehmigte Unterlagen und Abgeschlossenheit

Die Abgeschlossenheitspläne müssen mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmen. Weichen sie davon ab, ist vorher eine Baugenehmigung oder Plananpassung erforderlich.

So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen reibungslos geprüft und anerkannt werden.


Ihre Vorteile mit professioneller Vorbereitung

  • Rechtssichere und prüffähige Pläne nach WEG und BayBO
  • Vermeidung von Rückfragen oder Nachforderungen
  • Zeitersparnis bei Verfahren mit Bauamt, Notar und Grundbuch
  • Erfahrung mit typischen Anforderungen der Behörden
  • Persönliche und transparente Abstimmung


Jetzt unverbindlich anfragen

Ich bereite für Sie alle Unterlagen für Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung vor – klar strukturiert, rechtssicher und vollständig.
Damit schaffen Sie die Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum oder den Verkauf einzelner Einheiten.


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Familie U.

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Wir haben uns von Anfang an verstanden gefühlt. Der Entwurf war durchdacht, modern und zugleich genau auf unsere Wünsche abgestimmt. Besonders beeindruckt hat uns die unkomplizierte und zielgerichtete Kommunikation – Frau Wejher hat stets zeitnah reagiert und uns während der gesamten Planungsphase abgeholt. Auch nach der Genehmigung stand sie uns weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, was uns ein sicheres Gefühl gegeben hat. Heute fühlen wir uns in unserem neuen Zuhause rundum wohl.

Als Architektin berate ich Sie gerne

Ich bin überwiegend im Raum Augsburg, Bobingen und im Landkreis Augsburg tätig, unter anderem in:


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