Wohnflächenberechnung von Ihrer Architektin – nach WoFlV oder DIN 277

Wohnflächenberechnung – rechtssicher, nachvollziehbar und präzise

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist Grundlage für Baugenehmigungen, Finanzierungen, Miet- und Kaufverträge sowie Förderanträge. Ob nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 – ich ermittle für Sie die Flächen präzise, prüfbar und entsprechend den geltenden Vorschriften.


Warum eine Wohnflächenberechnung wichtig ist

  • Rechtssichere Grundlage für Bau- und Kaufverträge
  • Relevanter Nachweis bei Banken, Förderstellen und Versicherungen
  • Vermeidung von Streitigkeiten durch transparente Flächenangaben
  • Grundlage für Förderungen und KfW-/BEG-Nachweise
  • Unterstützung bei Umnutzungen, Sanierungen oder Umbauten

Schon kleine Rechenfehler können große finanzielle Auswirkungen haben — eine professionelle Berechnung schützt Sie davor.


Mein Leistungsumfang bei der Flächenberechnung

  • Aufmaß vor Ort oder Auswertung vorhandener Planunterlagen
  • Flächenberechnung nach WoFlV
  • Alternativ Flächenberechnung nach DIN 277 (oft bei Gewerbe und förderfähigen Projekten erforderlich)
  • Dokumentation der Berechnung mit klarer Flächenübersicht
  • Ausweisung der einzelnen Räume mit anrechenbarer Fläche
  • Erstellung eines prüffähigen PDF-Dokuments zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Förderstellen


Wann welche Berechnung sinnvoll ist

  • WoFlV: Standard für Wohngebäude, Mietobjekte, Fördermittel und öffentlichrechtliche Verfahren
  • DIN 277: Häufig bei Gewerbeobjekten, gemischter Nutzung, Baukostenplanung oder Flächenmanagement

Ich berate Sie gerne, welche Berechnungsmethode für Ihr Projekt die passende ist.


Typische Fehlerquellen bei Wohnflächenberechnungen

Gerade bei Dachgeschossen, Balkonen und Terrassen entstehen häufig fehlerhafte Berechnungen:

  • Dachschrägen dürfen je nach Höhe nur anteilig oder gar nicht angesetzt werden.
  • Balkone, Loggien und Terrassen zählen nur teilweise zur Wohnfläche.
  • Flächen unter Treppen, Nischen oder in Abseiten müssen korrekt bewertet werden.
  • Bei Sanierungen stimmen oft die Bestandspläne nicht exakt mit der Realität überein.

Eine fachgerechte Berechnung sorgt hier für Klarheit und Rechtssicherheit.


Typische Anwendungsfälle

  • Neubauten oder Umbauten
  • Anbauten oder Dachgeschossausbauten
  • Kauf- und Verkauf von Immobilien
  • Förderanträge (z. B. BEG)
  • Vermietung oder Nutzungsänderung
  • Vergleich von Bestands- und Planflächen


Rechtliche und technische Grundlagen

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
  • aktuelle Verwaltungsvorschriften und Förderbedingungen (z. B. KfW / BEG)

Eine saubere Flächenberechnung schafft Rechtssicherheit und Transparenz – für Bauherrschaft, Planer und Vertragspartner.


Ihre Vorteile mit professioneller Flächenberechnung

  • Rechtssichere und prüffähige Unterlagen
  • Klare Dokumentation für Behörden, Banken oder Förderstellen
  • Transparente Darstellung aller Flächen
  • Vermeidung typischer Berechnungsfehler
  • Persönliche Beratung, welche Methode die richtige ist
  • Schnelle und zuverlässige Bearbeitung


Jetzt unverbindlich anfragen

Ob Neubau, Umbau oder Kauf einer Bestandsimmobilie – ich erstelle für Sie eine präzise und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten und sichern sich rechtlich ab.


Kontaktieren Sie mich jetzt

Familie U.

Privat


Wir haben uns von Anfang an verstanden gefühlt. Der Entwurf war durchdacht, modern und zugleich genau auf unsere Wünsche abgestimmt. Besonders beeindruckt hat uns die unkomplizierte und zielgerichtete Kommunikation – Frau Wejher hat stets zeitnah reagiert und uns während der gesamten Planungsphase abgeholt. Auch nach der Genehmigung stand sie uns weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, was uns ein sicheres Gefühl gegeben hat. Heute fühlen wir uns in unserem neuen Zuhause rundum wohl.

Als Architektin berate ich Sie gerne

Ich bin überwiegend im Raum Augsburg, Bobingen und im Landkreis Augsburg tätig, unter anderem in:


Königsbrunn

Wehringen

Großaitingen

Kleinaitingen

Schwabmünchen

Kissing

Mering

Untermeitingen

Haunstetten

Inningen

Göggingen

Pfersee

Gersthofen

Gessertshausen

Friedberg

Straßberg

Aktuelles

3. Dezember 2025

Bau-Turbo 2025

Aus meiner Sicht als Architektin bietet der Bau-Turbo 2025 mit seinen erweiterten Befreiungsregelungen, neuen Abweichungsmöglichkeiten und beschleunigten Zustimmungsverfahren eine große Chance für mehr Wohnungsbau sowie eine deutlich bessere und effizientere Ausnutzung vorhandener Grundstücke.